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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 14. Dezember 2007

I.         Allgemeines

Qarton ist eine Marke der Firma printundpack Medienproduktion Ralf Berger mit Sitz in Wedel (Schleswig- Holstein). Wir schließen Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von printundpack Medienproduktion Ralf Berger – nachstehend nur printundpack genannt - vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden.

II.         Angebot und Vertragsschluss

Mit dem Absenden einer Bestellung macht der Kunde printundpack ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch printundpack per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird vom Kunden für die Lieferung oder einen Teil davon eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Kunden ist ein Angebot an printundpack zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Kartonagen. printundpack behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt printundpack das Angebot des Kunden an, so kann das mit der Erstattung der bei printundpack für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden, die dem Kunden im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden. Bei Zahlung mit PayPal erfolgt die Auftragsbestätigung systembedingt automatisch mit erfolgter Zahlung. printundpack hat das Recht den Auftrag trotzdem abzulehnen. In diesem Fall wird der bereits geleistete Betrag umgehend zurück überwiesen.

III.         Bonitätsprüfung

printundpack ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von printundpack erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Auf Anfrage informiert printundpack den Kunden, bei welcher Auskunftei Informationen über den Kunden eingeholt wurden.

IV.         Preise, Rechnungslegung, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug

Die angegebenen Preise beinhalten die Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. Die Versandkosten richten sich nach dem Auftragsvolumen und sind auf der Website von qarton.de einzusehen. Sie sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Die Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, für die Zahlungsart Rechnung, Bankeinzug (Lastschriftverfahren), PayPal und Vorkasse. Für andere Zahlungsarten berechnen wir eine Gebühr, die im Bestellvorgang ausgewiesen wird. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten nach Vertragsschluss unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen entstehen, werden gesondert berechnet. Die Kosten für den Versand beinhalten die einmalige Versendung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. printundpack versendet Rechnungen per E-Mail, per Post oder fügt sie den Lieferungen bei. Diese Rechnungen berechtigen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug. Mit seinem Angebot erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Die Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Im Falle von Rücklastschriften, hat der Kunde die von der ausführenden Bank an printundpack in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Bruttoendpreis sofort nach Vertragsschluss (Erhalt der Auftragsbestätigung) zur Zahlung fällig. Alle weiteren geschuldeten Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. printundpack und der Kunde vereinbaren, dass jede Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Rechnung erfolgt (kalendermäßig vereinbarte Leistungszeit). Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei printundpack an. Nach Ablauf der Leistungszeit befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug ohne dass es einer Mahnung bedarf. printundpack und der Kunde vereinbaren, dass im Falle des Zahlungsverzuges wir vom Vertrag zurücktreten können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

V.         Liefer- und Leistungszeit

Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten Sonderbedingungen für Inselzustellung. Alle angegebenen Liefertermine sind keine Fixtermine. Ein Fixtermin muss von printundpack ausdrücklich als solcher bezeichnet und vereinbart wordensein. Die Lieferzeit beginnt nach Eingang der Bestellung. Hat der Kunde als Zahlungsart Vorkasse gewählt, so wird der Auftrag erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Wählt der Kunde als Zahlung Bankabbuchung, so wird der Auftrag erst nach Eingang des Abbuchungsauftrages bearbeitet. Der Beginn der Lieferzeit verschiebt sich entsprechend. Die Lieferzeit ist in Arbeitstagen angegeben. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Wird der vereinbarte Liefertermin durch printundpack nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die printundpack die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens von printundpack liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten printundpack oder deren Unterlieferanten eintreten, hat printundpack auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zuvertreten. Sie berechtigen printundpack, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird printundpack von der Leistungspflicht frei. printundpack hat dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzuzeigen.

VI.         Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter von printundpack geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die printundpack nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die (Preis) Gefahr auf den Kunden übergeht. Ist der KundeVerbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch printundpackgegen versicherbare Schäden versichert.

VII.         Bestelldaten, Prüfungspflicht

Printundpack führt alle Aufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Bestelldaten aus. Die Gefahr etwaiger Fehler infolge fehlerhafter Abmessungen oder Materialspezifikationen trägt allein der Kunde. Printundpack übernimmt auch keine Verantwortung für nichtausreichende Verpackungen, wenn das Packgut, dass mit der bestellten Verpackung transportiert oder versendet wurde beim Transport beschädigt wurde.

VIII.         Beanstandungen

Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind unverzüglich nach Erhalt bei printundpack anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Geringfügige Materialabweichungen in Färbung und Grammatur, sowie geringfügige Maßabweichungen sind kein Mangel. Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Menge sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind. Berechnet wird die gelieferte Menge. printundpack darf die Wellenlaufrichtung nach eigenem Ermessen ändert und wenn technisch nicht anders möglich die Verpackung als 2-teilige Verpackung (mit 2 Klebelaschen) anlegen, fertigen und liefern.

IX.         Gewährleistung

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat printundpack - nach ihrer Wahl - unterAusschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden - Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Lässt printundpack eine ihr gesetzte Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen. printundpack haftet für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Hat ein Teil der Lieferung Mängel, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Ware. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern oder sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB ein Jahr, wenn Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr.1 BGB oder des § 634 aAbs.1 Nr. BGB nicht betroffen sind.

X.         Haftung / Schadensersatz

Printundpack haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichesoder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Ansonsten haftetprintundpack nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandensind; insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstigeVermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nichthinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpersoder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigenPflichtverletzung seitens printundpack oder deren gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Haftung von printundpack ausgeschlossenist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für den Fall, dass wir den Vertrag wegen unterlassenerMitwirkungshandlung des Kunden kündigen (§ 643 BGB), steht uns eineEntschädigungszahlung und Schadensersatz zu (§§ 643 BGB, 280 BGB). Befindetsich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir Schadensersatz fordern. DieEntschädigungszahlung wird auch vereinbart, wenn der Kunde den Vertrag kündigtbzw. storniert. Für diese Fälle vereinbaren wir als pauschalierteEntschädigung/Schadensersatz für jeden Auftrag 30,00 EUR.

XI.         Eigentumsvorbehalt

Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich printundpack das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor. Ist der Kunde Unternehmer, so behält sich printundpack das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache imordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; ist der Kunde Unternehmer odersonstige Person i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB tritt er printundpack bereits jetztalle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab,die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.Die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt derBesteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Printundpack verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinenZahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht inZahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeitvorliegt. Ist dies aber der Fall, kann printundpack verlangen, dass derBesteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aufseine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann printundpack die erteilteEinzugsermächtigung widerrufen. Printundpack verpflichtet sich, die ihrzustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, alsder Wert unserer gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen imNennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebendenSicherheiten obliegt printundpack. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondereZahlungsverzug des Kunden ist printundpack berechtigt, die Kaufsachezurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahmeliegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies hat printundpackausdrücklich erklärt.

XII.         Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübungeines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aufdem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

XIII.         Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamtenRechtsbeziehungen zwischen printundpack und dem Kunden gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland. Sind die Vertragspartner Kaufleute, juristischePersonen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, soist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebendenStreitigkeiten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sindjedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zuverklagen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eineBestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, sowird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungennicht berührt.